Allgemeine verMIetbedingungen

Mietvertragsbedingungen, Stand: Dezember 2020

Die Allgemeinen Vermietbedingungen werden benutzt durch:

 

AMDrive
Karim Ammour
Altes Gericht 22
35398 Gießen
Gerichtsstand: Gießen

 

Im Folgenden "Vermieter" genannt.

 

1. Fahrzeugzustand, Fahrzeugübergabe an den Mieter

 

Das Fahrzeug wird vom Vermieter, wenn nicht anders vereinbart, in einem einwandfreien, gereinigten Zustand ohne Schäden übergeben. Etwaige Beanstandungen des Mieters müssen bei der Übergabe auf dem Übergabeprotokoll vermerkt werden.

 

Bei der Fahrzeugübergabe ist der Vermieter berechtigt, zur Überprüfung den Führerschein und Personalausweis des Mieters zu verlangen. Der Mieter ist verpflichtet, diese Dokumente bei der Fahrzeugübergabe zur Überprüfung und zur Anfertigung einer Kopie auszuhändigen. Selbiges gilt für zusätzlich eingetragene Fahrer. Aus dem Personalausweis muss hervorgehen, dass der Mieter einen deutschen Wohnsitz hat.

 

Die Fahrzeugübergabe findet grundsätzlich am Firmenstandort des Vermieters statt. Nach Absprache mit dem Vermieter ist eine Übergabe an anderen Orten möglich. Dem Mieter wird hierfür eine zusätzliche Gebühr berechnet.

 

Der Vermieter übergibt das Fahrzeug in der Regel mit einem Akkustand von mindestens 80 Prozent. Ein Akkustand von mindestens 80 Prozent kann bei der Übergabe aber nicht garantiert werden.

 

Erscheint der Mieter nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Übergabezeit, behält sich der Vermieter das Recht vor, das Fahrzeug anderweitig zu nutzen.

 

2. Berechtige Fahrer

 

Das Mietfahrzeug darf grundsätzlich nur gefahren werden, wenn der Fahrer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt und nicht unter Einfluss von Alkohol oder  Drogen steht. Es gilt eine 0,0 Promille Grenze.

 

Der Mieter muss mindestens 21 Jahre alt und seit mindestens 2 Jahren in Besitz des Führerscheins sein.

 

Zusätzliche Fahrer können gegen eine Zusatzgebühr eingetragen werden. Diese müssen mindestens 21 Jahre alt und seit mindestens 2 Jahren in Besitz des Führerscheins sein.

 

Bei Fahrern unter 25 Jahren fällt eine Jungfahrergebühr an.

 

2. Pflichten des Mieters

 

Während der Mietzeit ist der Mieter dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug keine Schäden erleidet. Dazu gehört auch, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und Zubehör wie Schlüssel und Ladekabel sicher aufzubewahren. Die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs muss vom Mieter vor jeder Fahrt sichergestellt werden.

 

Der Mieter beziehungsweise Fahrer ist beim Führen des Fahrzeugs stets für sein Handeln verantwortlich. Dies gilt auch bei der Nutzung von Assistenzsystemen (beispielsweise "Autopilot").

 

Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug nur im öffentlichen Straßenverkehr in einer sorgfältigen Art und Weise verwendet wird. Eine Nutzung des Fahrzeugs ist in folgenden Fällen nicht gestattet: auf Rennstrecken, auf Offroad-Gelände, auf für das Fahrzeug ungeeigneten Strecken, für Fahrzeugtests, für die gewerbliche Personenbeförderung, zur Beförderung gefährlicher Lasten, zur Weitervermietung, zur sonstigen Überlassung Dritter.

 

Das Fahrzeug des Vermieters darf grundsätzlich nur in Deutschland bewegt werden. Fahrten ins Ausland bedürfen einer schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Mieter ist für die Einhaltung dieser Regel verpflichtet. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Standort des Fahrzeugs zu überprüfen.

 

Der Mieter beziehungsweise Fahrer ist verpflichtet, die Polizei in folgenden Fällen unverzüglich zu informieren: Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden, sonstige Schäden. Dies gilt auch für selbstverschuldete Unfälle und Unfälle, bei denen kein Dritter beteiligt ist. Darüber hinaus ist in diesen Fällen auch der Vermieter zu informieren.

 

Der Mieter beziehungsweise Fahrer ist verpflichtet, bei der Aufarbeitung von Schadensereignissen bestmöglich und wahrheitsgetreu mitzuwirken. Dazu gehört auch eine umfassende schriftliche und mündliche Erläuterung des Ereignisses an den Vermieter und ggf. dessen Versicherer.

 

Im Falle einer Panne oder eines technischen Defekts ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu kontaktieren, um die daraus resultierenden Maßnahmen einzuleiten. Sofern der sichere Betrieb des Fahrzeugs nicht gewährleistet ist, darf das Fahrzeug nicht bewegt werden.

 

Muss das Fahrzeug abgeschleppt werden, darf es nicht durch Ziehen bewegt werden. Das Abschleppen ist nur gestattet, wenn das Fahrzeug auf ein Abschleppfahrzeug geladen und stehend transportiert wird.

 

Bei längerfristigen Mieten hat der Mieter regelmäßig Rücksprache mit dem Vermieter zu halten zwecks Wartung, Softwareupdates oder ähnliches.

 

Alle Fahrzeuge des Vermieters sind tier- und raucherfrei. Im Fahrzeug dürfen sich keine Tiere befinden und das Rauchen ist strikt untersagt. Verstoße gegen diese Regel werden mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 1000 Euro zuzüglich anfallender Reinigungs- und Reparaturkosten berechnet.

 

Der Mieter ist zur Einhaltung aller geltenden Gesetze verantwortlich. Der Mieter haftet für alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die er begangen hat, selbst. Selbiges gilt für alle zusätzlichen Fahrer beim Führen des Fahrzeugs. Entstehen dem Vermieter Kosten durch eine Strafttat oder Ordnungswidrigkeit durch den Mieter oder zusätzliche Fahrer, werden diese dem Mieter zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

 

Der Mieter ist verpflichtet, den Akkustand des Fahrzeugs regelmäßig zu überprüfen. Der Akku darf nicht unter einen Stand von acht Prozent entladen werden. Außerdem darf der Akkustand nicht höher als 95 Prozent sein. Bleibt das Fahrzeug während der Miete stehen, hat der Mieter die Kosten für den Rücktransport bzw. den Transport zur nächstgelegenen Ladestelle zu tragen.

 

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass keine baulichen Maßnahmen oder Änderungen der Software am Fahrzeug vorgenommen werden.

 

4. Fahrzeugrückgabe an den Vermieter

 

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug in einem einwandfreien, gereinigten Zustand ohne Schäden und mit dem zugehörigen Zubehör zu übergeben.

 

Ist das Auto von innen (bspw. durch Lebensmittel) oder außen (durch Schmutz) verdreckt, wird dem Mieter eine Reinigungsgebühr berechnet.

 

Fallen bei der Fahrzeugrückgabe an den Vermieter weitere Kosten an, etwa durch Mehrkilometer oder Schäden, werden diese Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Der hierbei anfallende Betrag ist unverzüglich zu zahlen.

 

Stellt der Vermieter im Nachhinein Schäden am Fahrzeug fest, kann er diese dem Mieter in Rechnung stellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Schäden durch äußere Umstände (beispielsweise Rückgabe bei Nacht) nicht sofort erkennbar waren.

 

Im Falle einer verspäteten Rückgabe ist der Mieter verpflichtet, umgehend den Vermieter darüber zu informieren.

 

Für verspätete Rückgaben, die der Mieter zu verschulden hat, wird eine zusätzliche Gebühr berechnet. Außerdem werden dem Mieter dann die Kosten für etwaige Mietausfälle in Rechnung gestellt. 

 

Findet die Rückgabe an einem anderen Ort als dem vereinbarten Rückgabeort statt, werden dem Mieter hierfür zusätzliche Gebühren zur Rückführung berechnet.

 

Wird das Fahrzeug durch den Vermieter nicht rechtzeitig zurückgegeben, behält sich der Vermieter vor, Strafanzeige zu erstatten und das Fahrzeug durch geeignete Maßnahmen oder durch die Polizei sicherstellen zu lassen und dem Mieter die hierbei anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.

 

5. Reservierung und Buchung

 

Reservierungen und Mietanfragen sind verbindlich. Der hierbei erhobene Betrag umfasst die Kosten für die Miete und die entsprechenden Freikilometer. Minderkilometer werden nicht erstattet.

 

Buchungen sind maximal 180 Tage im Voraus möglich. Buchungen, die später stattfinden sollen, bedürfen einer gesonderten Klärung mit dem Vermieter.

 

Gutscheine haben eine Gültigkeit von 6 Monaten.

 

6. Zahlungsarten

 

Als Zahlungsarten werden Barzahlung, Überweisung und Paypal angeboten.

 

7. Stornierung

 

Eine Stornierung ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Mietbeginn ist eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 Prozent der Mietkosten fällig und bei einer Stornierung bis 7 Tage vor Mietbeginn ist eine Storniergebühr in Höhe von 70 Prozent der Mietkosten fällig. Bei einer Stornierung unter 7 Tagen vor Mietbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 90% der Mietkosten.

 

8. Sonstige Gebühren

 

Selbstbeteiligung im Schadensfall: 2000 Euro

Reduzierung der Selbstbeteiligung auf 1000 Euro im Schadensfall: 10 Euro pro Miettag

Reduzierte Selbstbeteiligung im Schadensfall: 1000 Euro

 

Jungfahrergebühr für Fahrer unter 25 Jahren: 15 Euro pro Miettag

 

Bearbeitungsgebühr bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr: 20 Euro

 

Verschmutzung innen: 20 Euro zzgl. Reinigungsgebühren

Verschmutzung außen: 20 Euro zzgl. Reinigungsgebühren

 

Rauchen oder das Befördern/Einführen von Tieren im Fahrzeug: 1000 Euro

 

Blockiergebühren am Tesla Supercharger: 0,8 Euro pro Minute

 

Zahlungserinnerung: 5 Euro

 

9. Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieser Mietbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt.